Bund

Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige

Mit einem Soforthilfeprogramm will der Bund Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige unterstützen,
die in besonderem Maße von der Krise betroffen sind. Zur Sicherstellung der Liquidität
sollen diese Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate erhalten – je nach Betriebsgröße
in Höhe von:

▪ bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigten / Vollzeitäquivalenten)
▪ bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigten / Vollzeitäquivalenten)

Mit dieser Soforthilfe sollen akute Liquiditätsengpässe überbrückt und die wirtschaftliche Exis-tenz
der Unternehmen gesichert werden. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt
werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent gesenkt hat, kann der ggf.
nicht ausgeschöpfte Zuschuss für zwei weitere Monate bezogen werden. Antragstellung und
Auszahung der Soforthilfe erfolgt wird über die jeweiligen Bundesländer. Einzelne Bundeslän-der
haben die Soforthilfe zudem erweitert.

KfW-Sonderprogramm 2020


Unternehmen können ab sofort bei ihrer Hausbank einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel
beantragen, sofern sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten
waren (https://www.kfw.de/kfw.de.html). Ziel des Programmes ist es, Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, mit kurzfristigen mit finanziellen
Mitteln zur Sicherung der Liquidität zu versorgen.

Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft steht das Programm grundsätzlich offen.
So können sowohl Investitionen in die Unternehmen, z.B. in die eigene Betriebs- und Geschäftsausstattung
o. ä., und – derzeit wahrscheinlich viel relevanter – Betriebsmittel (Personalkosten)
finanziert werden. Investitionen in den Wohnungsbestand werden hingegen nicht
finanziert. Dafür stehen weiterhin die bisherigen Programme der KfW zur Verfügung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Programme ist, dass es sich um gewerbliche
Unternehmen handelt, die zu mehr als 50 Prozent in privater Hand sind. Mehrheitlich öffentlichen
Unternehmen steht das Programm nicht offen.

Öffentlichen Unternehmen steht weiterhin das Programm IKU – Investitionskredit Kommunale
und Soziale Unternehmen
zur Verfügung.


Rheinland-Pfalz

Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige – Bund und Land

Anträge für Zuschüsse des Soforthilfeprogramms des Bundes können bei der Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Die Höhe der Zuschüsse ist gegenüber
dem Programm des Bundes unverändert.

Beantragung – Soforthilfe für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige

Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert das Programm des Bundes mit dem "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz": Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte.

In der Kombination gestalten sich Bundes- und Landesprogramm wie folgt:

▪ Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro

▪ Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro

▪ Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über
30 Prozent der Darlehenssumme
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Die Sofortdarlehen werden über die Hausbank beantragt. Sie haben eine Laufzeit von sechs
Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.
Beantragung – „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz


▪ Programmdarlehen der ISB
Neben den Sofortdarlehen des "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" stehen
Unternehmen die Programmdarlehen der ISB zur Verfügung, die zur Abdeckung des unmittelbaren
Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) herangezogen werden können. Die Programmdarlehen
richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie
Freiberuflerinnen und Freiberufler:

Unternehmerkredit RLP
ERP-Gründerkredit RLP
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
Betriebsmittelkredit RLP

▪ Bürgschaften
Der Bürgschaftsrahmen des Landes Rheinland-Pfalz wird kurzfristig um 2,2 Milliarden
Euro auf 3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit ist sichergestellt, dass alle Bürgschaftsanfragen
bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig zugesagt werden können. Als weitere Sofortmaßnahme erhöht das Land zudem die maximale Absicherung: Sowohl für ISB-Bürgschaften als auch für Landesbürgschaften gilt, dass Kredite künftig nach Maßgabe
und unter den Voraussetzungen der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ mit bis zu 90 Prozent der Kreditsumme abgesichert werden können. Um Unternehmen schnell mit Liquidität versorgen zu können, hat die Bürgschaftsbank die Möglichkeit erhalten, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten
Verfahren sehr kurzfristig eigenständig zu treffen („Express-Bürgschaften“). Für Bürgschaften,
die von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ausgereicht werden, wurde der
Höchstbetrag von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall angehoben. Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden entweder von der (ISB) oder dem Land übernommen.

Bürgschaften – Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Bürgschaften – ISB