Mietvertrag/ Rechte und Pflichten

Wie ist mein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und von allen im Vertrag genannten Mietern unterschrieben sein.

Ist es möglich, per Fax oder E-Mail zu kündigen?
Nein. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist unwirksam. Laut der gesetzlichen Bestimmung ist eine Kündigung handschriftlich zu unterschreiben und muss dem Vermieter im Original zugestellt werden.

Bis zum wievielten Tag eines Monats ist der Mietvertrag für meine Wohnung zu kündigen?
Bis zum dritten Werktag eines Monats muss die Kündigung erfolgt sein. Sofern keine andere Kündigungsfrist bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des letzten Kalendermonats der Kündigungsfrist. Sollten Sie einen Pkw-Stellplatz angemietet haben, erwähnen Sie im Schreiben bitte ausdrücklich, wenn Sie diesen auch kündigen möchten. Beispiel: Die Kündigung für einen Wohnraummietvertag, die zum 31. Juli gültig werden soll, muss bis spätestens zum dritten Werktag im Mai beim Vermieter eingehen.

Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?
Nein. Auch in diesem Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

Was ist zu beachten, wenn ich als Angehöriger oder Erbe die Wohnung kündige?
Als Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig anfallende Nachforderungen gehen auf Sie über. Der Kündigung fügen Sie bitte die Sterbeurkunde bei.

Was ist bei Endabnahme/Schlüsselübergabe zu beachten?
Bei der Endabnahme/ Schlüsselübergabe muss immer ein Mitarbeiter der GSW anwesend sein. Eine Schlüsselübergabe unter Mietern ist nicht zulässig. Bitte führen Sie vor diesem Termin die bei der Vorabnahme vereinbarten Maßnahmen aus und stellen Sie unserem Mitarbeiter die sortierten und beschrifteten Schlüssel zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Sie bleiben verpflichtet, die Miete bis zum Vertragsende zu zahlen.

Nach einer Trennung möchte einer der beiden Vertragspartner aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Was ist in diesem Fall zu tun?
Die Entlassung einer der Vertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag bedarf der schriftlichen Antragsstellung beider Vertragspartner und muss vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt werden.

Ist eine Hausordnung vorhanden?
Eine Hausordnung ist immer Bestandteil unserer Mietverträge.

Muss die Kellereingangs/-ausgangstür abgeschlossen werden?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Kellereingangs/-ausgangstür beim Verlassen des Raumes abschließen.

Darf ich Gegenstände wie Kinderwagen/ Rollator /das Fahrrad im Hausflur abstellen?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie darauf achten, dass Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freigehalten werden. Fahrräder sollten auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Sind diese nicht vorhanden, sind Räder in den eigenen Mieterkellern unterzubringen.

Dürfen Schuhe im Hausflur abgestellt werden?
Da hierdurch die Fluchtwege beeinträchtigt würden, ist das Abstellen von Schuhen oder sonstigen Gegenständen untersagt. Dies dient der Sicherheit aller Hausbewohner.

Ist Haustierhaltung gestattet? Wenn ja, welche?
Die Haltung von exotischen Tieren, wie z. B. Schlangen, Skorpionen und ähnlichen Tieren ist ausdrücklich untersagt. Die Haltung von Haustieren, z. B. Hund oder Katze, ist grundsätzlich mit dem Vermieter abzusprechen. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Duldung möglich. Kleintiere sind ohne Einverständnis in geringer Anzahl zu halten. Dazu zählen z. B. Hamster, Zierfische und ähnliche.

Ist es mir gestattet, eine Parabolantenne aufzustellen?
Das Installieren einer eigenen Satellitenantenne ist untersagt.

Können Gegenstände/Einrichtungen an den Nachmieter übergeben werden?
Grundsätzlich sind alle Gegenstände und Einbauten vor der Wohnungsübergabe zu entfernen. Eine Verpflichtung zur Übernahme mietereigener Gegenstände oder Einbauten besteht nicht, daher ist dies auch kein Auswahlkriterium bei der Wohnungsvergabe.

Muss ich melden, wenn ein Mitbewohner in meine Wohnung einzieht, um dauerhaft hier zu wohnen?
Bitte übermitteln Sie uns einen schriftlichen Antrag mit Kopie des Ausweises des neuen Mitbewohners. Nach Prüfung erfolgt ggf. eine Genehmigung, die aus berechtigten Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch widerrufen werden kann.

Wie erfolgt die Aufnahme meines Mitbewohners in den Mietvertrag?
Für die Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, z. B. wenn Ihr Lebensgefährte/ Ihre Lebensgefährtin in Ihre Wohnung mit einzieht, reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Unterlagen des neuen Mieters bei uns ein: • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) • die letzten drei Einkommensnachweise • die unterzeichnete Selbstauskunft.

Wie melde ich Sperrmüll an?
Sperrmüll sind alle bewegbaren Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen. Dazu gehören alle sperrigen Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Außerdem werden im Rahmen des Sperrmüllservice‘ große Elektrogeräte entsorgt. Elektrokleingeräte wie Handy oder Föhn geben Sie bitte beim örtlichen Entsorger oder im nächsten Elektro-Fachhandel ab, der zur Rücknahme verpflichtet ist. In vielen Gemeinden ist die Abholung durch die örtlichen Entsorger kostenlos. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Entsorger, um einen Termin zur Abholung zu vereinbaren.

Die Sperrmüllgegenstände sollten erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr, frühestens jedoch am Abend zuvor ab 18 Uhr zur Abholung bereit und ebenerdig an die Straße gestellt werden.
Bitte stellen Sie keine unangemeldeten Gegenstände an die Straße. Dies gilt auch, wenn bereits Sperrmüll an der Straße steht. Unangemeldeter Sperrmüll wird zulasten der Mietergemeinschaft von uns entsorgt.

Lärm im Haus…was kann ich tun?
Bei sich häufenden Lärmbelästigungen durch Mitmieter sprechen Sie bitte den Nachbarn direkt an und bitte um Einstellen der Belästigung. Sollte er dieser Bitte nicht nachkommen, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll und lassen uns dieses zukommen. Meistens sind von Lärmbelästigungen mehrere Mietparteien betroffen. Bei nächtlichen Ruhestörungen können Sie auch die Polizei rufen.

Gibt es eine Mittagsruhe?
Ja. Die Durchführung lauter Arbeiten und das Musizieren sind während der allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr zu vermeiden. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen Mieter nicht stören.

Mittagsruhe – auch auf der Baustelle?
Nein. Bei Instandhaltungsarbeiten unserer Handwerker muss keine Mittagsruhe eingehalten werden. Daher ist die GSW bemüht, die Arbeiten in ihren Objekten so schnell wie möglich abzuschließen, um die Belastung der Mieter gering zu halten. Die Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr ist einzuhalten.

Wie erfolgt die Treppenhausreinigung?
Sofern keine Fremdfirma beauftragt wurde, tragen die Mieter selbst Sorge für ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus. Die Reinigung hat nach Bedarf und in Absprache mit den Hausbewohnern zu erfolgen. Sind Sie langfristig wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht in der Lage, die Reinigung durchzuführen, sorgen Sie bitte für eine Vertretung.